“Ja, aber” Hans-Ueli Vogts zum EGMR-Entscheid betreffend Unschuldsvermutung – sein “Aber” ist unhaltbar.

Der Zürcher SVP-Kantonsrat Hans-Ueli Vogt, der die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der neuen SVP-Initiative leitete, legt dem Vernehmen nach Wert darauf, in dieser Sache nicht als Jus-Professor aufzutreten. Das wäre wohl auch besser für ihn – etwa wenn er sich im „Tages-Anzeiger“ zum neusten Strassburger Urteil betreffend Unschuldsvermutung zitieren lässt, er halte zwar „den Entscheid in der Begründung für absolut richtig.“ Das Problem sei nicht der Entscheid an sich, sondern dass das Gericht in Strassburg einen Ermessensentscheid frei überprüfe.

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Von Ermessensentscheid kann keine Rede sein. Angesichts der klaren Rechtslage, die zu einem einstimmigen Entscheid führte, hatten weder das Bundesgericht noch der EGMR einen Ermessensspielraum. – Es wird wohl zu einem der Leitmotive der Anti-EMRK-Initianten werden, dass „Strassburg“ Ermessensentscheide fälle. Man wird versuchen, immer dann von Ermessensentscheid zu sprechen, wenn zwei Gerichte zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen gelangen. Deshalb ist es wichtig, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür zu entwickeln, was ein Ermessensentscheid wirklich ist.

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