Freisinnig/Liberale Gratwanderung in der Rechtsstaats- und Völkerrechtsfrage: Ein Interview mit Nationalrat Andrea Caroni.

Nationalrat Andrea Caroni (FDP/Liberale) tritt nun in einem von Katharina Fontana geführten Interview (NZZ 5.12.14, S. 11) über weite Strecken scheinbar als volkssouveränistischer Hardliner auf, lässt aber zwei bemerkenswerte Türen offen:

– Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative könne man “allenfalls über eine Art Notfall-Ventil diskutieren, mit dem absolut stossende Härtefälle vermieden werden könnten”. Diese Aussage ist wichtig für den Fall, dass der Ständerat, seiner Staatspolitischen Kommission folgend, eine Härtefallklausel einführt und es zu einer diesbezüglichen Differenzbereinigung mit dem Nationalrat kommt.

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– “Sollten wir die Menschenrechtskonvention verletzen und vom Gerichtshof verurteilt werden, wäre es am Bundesgericht und auch am Souverän, die Lage neu zu beurteilen und die Lehren daraus zu ziehen.” Bemerkenswert: Auch am Bundesgericht! Caroni bleibt damit auf der Linie der mehrheit des Nationalrates, die 2013 und 2014 einen Vorstoss und einen Antrag der SVP ablehnte, dem Bundesgericht die Berücksichtigung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verwehren.

Der Bruch der Schweiz mit der EMRK, den die SVP laut Bundesrat Ueli Maurer und Initiativredaktor Hans-Ueli Vogt anstrebt, ist offenbar aus Caronis Sicht wenn möglich zu vermeiden. Er scheint sich allerdings zu widersprechen, wenn er sodann  vom Bundesgericht erwartet, dass es sich im Konfliktfall über die EMRK und die Strassburger Rechtsprechung hinwegsetze und von der gegenteiligen Aussage einer seiner Abteilungen Abstand nehme, und wenn er in Betracht zieht, dass Initianten künftig in ihre Initiativen schreiben sollten, dass der Initiativtext “Vorrang geniesst und allen bisherigen Verfassungsnormen vorgeht”.

Ausgangspunkt des Interviews ist die Debatte über Verhältnismässigkeitsprinzip und Volksinitiativen. Caroni lehnt die Einführung des Verhältnismässigkeitsprinzips als neue Schranke des Initiativrechts ebenso ab wie seine Anwendung auf angenommene Volksinitiativen: “Wo eine Initiative aber klar nicht verhältnismässig sein will, gilt der Wille des Souveräns.”

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Eine andere Haltung vertritt auf derselben NZZ-Seite der frühere FDP-Ständerat René Rhinow,emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Universität Basel, unter dem Titel “Alle müssen masshalten. Verhältnismässigkeitsprinzip und Umsetzung von Volksinitiativen.” Wir werden auf seinen Beitrag zurückkommen.

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Es sei daran erinnert, dass die FDP/Liberalen die SVP-Volksinitiative «Schweizer Recht vor fremdem Recht» bei deren Vorstellung entschieden ablehnte und Parteipräsident Philipp Müller die Forderung Ueli Maurers und Hans-Ueli Vogts nach Kündigung der EMRK als “verrückt” bezeichnete.*

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