“Ich lehne die Selbstbestimmungs-Initiative ab, weil sie gar keine Klärung zwischen Landes- und Völkerrecht schafft”, sagt der Aargauer Nationalrat Thierry Burkart dem “SonntagsBlick” (19.8.18, S. 23). So halte der Initiativtext fest, dass die Gerichte völkerrechtliche Abkommen, die dem Referendum unterstehen, weiterhin beachten müssten. Das bedeute, dass gerade umstrittene Verträge weiterhin angewandt würden.

In Bezug auf die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union etwa gebe es keine Klärung, “selbst wenn sie unserem Landesrecht widersprechen”. Burkart folgert: “Diese Vorlage verspricht etwas, das sie nicht halten kann.” Besser wäre es, völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wie es die FDP fordere.

Burkart schliesst diese Ablehnungsgründe an heftige Kritik an der Argumentationslinie des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse an: Es sei zwar wichtig, dass sich die Wirtschaft gegen die Initiative ins Zeug lege. “Aber die Argumente, die Economiesuisse verwendet, sind bei allen Kampagnen die gleichen. Immer die gleiche Leier von einer grossen Katastrophe für die Schweiz.”

Die Argumente von Economiesuisse gegen die SBI, die unseres Erachtens durchaus Gehör verdienen, finden Sie hier:

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