Dr. Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, ist Autor der “SonntagsZeitung”-Kolumne “Tatort.ch”.

Auszug aus “Tatort.ch” vom 13.3.2016, S. 16:

“Wer sich zum Kauf eines Autos oder auch nur einer Hose oder einer Ferienreise entscheidet, schaut – sofern kostenbewusst – genau auf den Preis. Wie verhält es sich aber damit, wenn neue Gesetz zum Entscheid anstehen? Von den dadurch entstehenden Kosten ist nie die Rede.

Aktuellstes Beispiel: Das Volk hat am 28. Februar die Durchsetzungsinitiative verworfen. Dabei war im äusserst intensiven Abstimmungskampf nur am Rande von den finanziellen Auswirkungen die Rede. Weder die Initianten noch das Parlament oder der Bundesrat wiesen einigermassen substanziiert auf mögliche Kostenfolgen hin. (…)

Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen kaufen also, anders als bei Sachgeschäften – aktuelles Stichwort: zweite Gotthardröhre – bei neuen Gesetzen ‘die Katze im Sack’.

Das ist bedenklich, wurde doch in den letzten Jahrzehnten gerade im Strafrecht eine Flut von neuen Gesetzesbestimmungen geschaffen. Demgegenüber werden im Zuge der kantonalen Sparbemühungen seit einigen Jahren auch die Budgets der Staatsanwaltschaften gekürzt. Das wird in Zukunft zu einem unlösbaren Dilemma führen, denn weitere effizienzsteigernde Massnahmen der Strafbehörden könnten bald die Rechtsstaatlichkeit der Strafverfahren ritzen.

Der Gesetzgeber sollte verpflichtet werden, die (Mehr-)Kosten einer neuen Vorlage zu beziffern. (…) Das gilt besonders auch dann, wenn die eine Hand – Bundesparlament – die Gesetze erlässt und die andere – die Kantone – sie umzusetzen und zu finanzieren hat. (…)”

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