Die Frage, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg auch Unternehmen schütze, würde wohl von vielen, wenn nicht sogar von einer Mehrheit der Stimmberechtigten verneint. “Strassburg” wird allzu oft reduziert auf Schutz von Flüchtlingen, MigrantInnen, strafrechtlich Verfolgten, Diskriminierten, Minderheitenangehörigen und Menschen, die wegen Verbreitung unliebsamer Informationen oder wegen Kritik und Dissidenz verfolgt werden.

Eine Broschüre “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Schutz von Unternehmen” verdient deshalb Beachtung und Verbreitung. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat sie erarbeitet und bietet sie zur Bestellung an.

Link zur Broschüre:

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Dass Meinungsäusserungsfreiheit und Privatsphäre auch juristische Personen schützen, hätte einem noch einfallen können. Aber wer hätte gedacht, dass “unverhältnismässige Sanktionen bei Steuerbetrug” die EMRK verletzen und zur Verurteilung des Staates, der sie verhängte, führen können? Auch Unternehmen haben nach EMRK Anspruch auf ein Verfahren – zum Beispiel ein Steuerstrafverfahren – auf gesetzlicher Grundlage und auf Verhältnismässigkeit der Sanktion.

Autorinnen: Christine Kaufmann, Sabrina Ghielmini und  Krista Nadakavukaren.

Kontaktperson: Prof. Dr. Christine Kaufmann, Universität Zürich: christine.kaufmann@menschenrechte.uzh.ch.

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