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Auszug:

“(…) Die nur so genannte Selbstbestimmungsinitiative hat nichts mit der Wahrung unserer Selbstbestimmung, nichts mit einer angeblichen Rettung der direkten Demokratie und nichts mit der Abwehr von fremden Richtern zu tun. Entscheidend ist der Wortlaut der Verfassungsänderungen gemäss dem Initiativtext und nicht die anderslautende Abstimmungspropaganda. Gemäss diesem will die SVP-Initiative das Völkerrecht und den Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz wie auch die Gewaltenteilung als die Grundlagen echter Demokratie, teilweise recht verdeckt, aufheben. Das lässt sich rechtlich mehrfach belegen. Und um Recht und Rechtsetzung geht es bei Volksinitiativen auf Änderung der Bundesverfassung, weshalb unsere direkte Demokratie mit solchen gefährdet ist, wenn nicht die rechtlichen Fragen aufgezeigt und erörtert werden, sondern im Abstimmungskampf nur mit Schlagworten gekämpft wird. (…)”

Der Autor, Giusep Nay, war 1989 bis 2006 Richter am Schweizerischen Bundesgericht, das er in seinen zwei letzten Amtsjahren präsidierte.

 

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