Im Hinblick auf eine zweite Welle, aber auch für andere ausserordentliche Lagen, die künftig eintreten könnten, muss aufgearbeitet werden, ob und wie die Grundrechte besser respektiert werden können und müssen.

Ein wichtiger Bereich ist das Recht pflegebedürftiger Menschen auf psychische Gesundheit, soziale Kontakte und Rechtsschutz. Hierzu äusserte sich Prof. Franziska Sprecher, Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern, in der SRF-2-Sendung “Kontext” vom 17.6.20 (Link zur Sendung). Mitschrift (Ulrich Gut):

Heim ist nicht gleich Heim, Kanton ist nicht gleich Kanton. Aber die Grundrechte gelten überall. Das ist auch das Schwierige rückblickend. Es darf nicht sein, dass meine Grundrechtssituation davon abhängt, in welchem Kanton und in welchem Heim ich bin. Das muss aufgearbeitet werden. (…)
 
Grundrechte gelten immer. Die können wir gerade in Notrechtssituationen nicht aussetzen. Gesundheit ist nicht nur physisches Überleben. Man muss die zum Teil zurecht verängstigten Heimleitungen unterstützen. Wie macht man das in Zukunft? Es wurde verglichen mit Insassen von Gefängnissen. Aber diese haben geregelte Rechte, zum Beispiel Kontakt mit Rechtsvertreter. Es kann nicht sein, dass Leute, die urteilsunfähige Menschen vertreten, keinen Zugang zu ihnen mehr haben.
 
Wir brauchen nicht mehr Gesetze, wir müssen überprüfen, wie wir die bestehenden angewendet haben: Verhältnismässig, einzelfallgerecht? Hoffentlich wird es auch zu Gerichtsentscheiden kommen. Es ist einfach, auf die Heimleitungen zu schimpfen. Wir müssen einerseits die medizinische und psychologische Betreuung, aber auch das Rechtliche aufarbeiten.

 

 

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