“Landesverweisungen: Ein Erfolg.” Unter diesem Titel ist Thomas Hasler, Gerichtsreporter des Tages-Anzeigers, der Kritik der SVP an der Landesverweisungspraxis präzis nachgegangen.

Auszug:

Zur Zahl der Landesverweisungen:

Die SVP “verwedelt, dass sie als Initiantin der damaligen Ausschaffungsinitiative selber nur von 1500 jährlichen Ausschaffungen ausging (Abstimmungsbüchlein, Seite 12). Die 1500er-Grenze wurde im letzten Jahr mit 1702 angeordneten Landesverweisungen überschritten. (…)”

Zur Ausschaffung:

“Ausländische Straftäter, die beispielsweise in den Jahren 2017 oder 2018 neben einer Landesverweisung auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe kassiert haben, müssen zuerst die Strafe verbüssen. Ihre Ausschaffung ist erst in ein paar Jahren zu vollziehen. So lange fehlen sie in der Vollzugstatistik.”

Zu den Gründen, die Landesverweisung nicht zu verhängen:

“(…) Es trifft nicht zu, dass es 29 Prozent Härtefälle gibt. Rutz ignoriert, dass die Wegweisung von EU-Bürgern auch deshalb nicht infrage kommt, weil sie sich erfolgreich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Wichtiger ist allerdings ein anderer Aspekt: Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet, weil die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) es so will. Gemäss ihren – notabene unter dem Präsidium eines SVP-Staatsanwalts formulierten – Empfehlungen soll auf die Wegweisung bei geringen Strafen verzichtet werden. Die Empfehlung widerspricht dem Gesetz. Denn gerade auf die Höhe der Strafe darf keine Rücksicht genommen werden. Würden sich die Staatsanwälte jedoch ans Gesetz halten, würde ihr Apparat explodieren. Viele Delikte liessen sich nicht mehr per Strafbefehl erledigen. Das käme ziemlich teuer. Aber davon will die SVP wohl lieber nichts wissen.”

 

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