Die schweizerische Legislative zieht kräftig Nutzen daraus, dass bisher alle Anläufe zur Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit gescheitert sind. Zwar erhoben die Gegner der Verfassungsgerichtsbarkeit in den Debatten jeweils stolz den Anspruch, sie und “das Volk” seien die berufenen Wahrer und Hüter der Verfassungsmässigkeit. Aber die Wirklichkeit könnte ganz anders sein.

An der Jahreskonferenz 2017 von “Unser Recht” lancierte Professor Thomas Pfisterer, der im Laufe seines beruflich aktiven Lebens allen drei Staatsgewalten angehörte (Bundesrichter, Regierungsrat, Ständerat), das Thema, dass immer mehr Gesetzesbestimmungen und ganze Gesetze mit fraglicher oder fehlender Verfassungsgrundlage erlassen würden. Wir möchten  darauf vertiefend und exemplifizierend eingehen. Wer hierzu Feststellungen mitzuteilen hat, ist deshalb gebeten, diese beizutragen.

Interessiert sind wir auch an Hinweisen auf allfällige Forschungsprojekte zu diesem Problem.

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