“Der Europäischen Menschenrechtskonvention kommt für den Schutz von Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zu”, schreibt Schutzfaktor M. “Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte tragen wesentlich dazu bei, dass bestehende Lücken im schweizerischen Rechtsystem geschlossen werden können.”

Hierzu der neuste Beitrag in der Reihe “Meine Geschichte – mein Recht”, in dem der sehbehinderte Radiomoderator, Reggae-Sänger und Musiktherapeut Tommaso Mainardi berichtet und Stellung bezieht. Link.

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