“Strassburg muss handeln.” Unter diesem Titel schreibt Jochen Frowein in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”:

“In Straßburg warten Tausende von Beschwerden türkischer Staatsangehöriger auf eine Entscheidung. Sie beklagen nach dem Militärputsch Folter, Freiheitsentziehung und Entlassung und warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bisher hat der Gerichtshof einige Beschwerden wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen türkischen Rechtsweges zurückgewiesen. Er hat sich offenbar noch nicht mit der Frage befasst, ob es noch einen effektiven Rechtsweg in der Türkei gegen Maßnahmen nach der Notstandserklärung gemäß Artikel 15 der Menschenrechtskonvention gibt. Diese Norm erlaubt eine Abweichung von der Konvention im Notstand, aber nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert. Eine Abweichung vom Folterverbot ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zwei Verfassungsrichter sind in einem merkwürdigen Verfahren von der Mehrheit dieses Gerichts abgesetzt worden. Wenn in einem Staat ein Zustand eingetreten ist, in dem die Konventionsrechte, die auch im Notstand beachtet werden müssen, generell nicht mehr wirksam sind, so liegt eine sogenannte Verwaltungspraxis („administrative practice“) vor. Hier bedarf es keiner Erschöpfung des Rechtswegs, weil dieser nicht wirksam ist. (…)”

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