Am 30. Januar 2017 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht  die neue Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) gegenüber Menschen, die aus Eritrea geflüchtet sind: Wenn die Ausreise aus Eritrea und die daraufhin zu erwartende Bestrafung durch das eritreische Regime die einzigen Fluchtgründe sind, so reicht dies künftig nicht mehr aus, um in der Schweiz Asyl zu erhalten.

“Fragwürdiges Eritrea-Urteil bringt nur Verlierer”: Unter diesem Titel setzen sich Lea Hungerbühler, Philipp Lutz und Rashid Abed von foraus (Forum Aussenpolitik) damit auseinander.

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