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Tag: 14. März 2017

Was versteht die Mehrheit des Zürcher Kantonsrats unter vorläufiger Aufnahme?

Vorläufig Aufgenommene sind vorläufig aufgenommen, weil unsere zuständigen Behörden erkannt haben, dass sie auf absehbare Zeit nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren oder zurückgeschafft werden können. In dieser Hinsicht unterscheidet sie nichts von Flüchtlingen, die Asyl erhalten haben. Im Hinblick auf ihr unbefristetes Verweilen in der Schweiz hat der Zürcher Kantonsrats mit ihrer Rückstufung in die Asylfürsorge einen unhaltbaren Entscheid gefällt.

Zur neuen Asylgewährungs-Praxis für Flüchlinge aus Eritrea

Am 30. Januar 2017 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht  die neue Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) gegenüber Menschen, die aus Eritrea geflüchtet sind: Wenn die Ausreise aus Eritrea und die daraufhin zu erwartende Bestrafung durch das eritreische Regime die einzigen Fluchtgründe sind, so reicht dies künftig nicht mehr aus, um in der Schweiz Asyl zu erhalten. „Fragwürdiges Eritrea-Urteil bringt nur Verlierer“:

„Innerstaatlicher Rechtsweg“ in der heutigen Türkei

„Strassburg muss handeln.“ Unter diesem Titel schreibt Jochen Frowein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „In Straßburg warten Tausende von Beschwerden türkischer Staatsangehöriger auf eine Entscheidung. Sie beklagen nach dem Militärputsch Folter, Freiheitsentziehung und Entlassung und warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bisher hat der Gerichtshof einige Beschwerden wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen türkischen Rechtsweges zurückgewiesen. Er hat sich

EGMR: Schwimm-Obligatorium verletzt Religionsfreiheit nicht

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Geldbusse in Höhe von 1‘400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Die Online-Zeitschrift sui generis veröffentlichte einen Beitrag von Sarah Progin-Theuerkauf, Professorin