Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aller rechtswissenschaftlichen Fächer der juristischen Fakultäten der Schweiz lehnen die sog. Selbstbestimmungsinitiative ab.

Neun Punkte:

1. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtsunsicherheit.

2. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist selbstwidersprüchlich.

3. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schadet durch die Rechtsunsicherheit, die sie schafft, dem Bundesgericht.

4. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative gefährdet die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.

5. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schwächt die völkerrechtliche Ordnung, auf die die Schweiz als Kleinstaat zur Wahrung ihrer Interessen angewiesen ist.

6. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative gefährdet den Menschenrechtsschutz, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention.

7. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schwächt die Demokratie.

8. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative dient der Souveränität der Schweiz nicht.

9. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative löst keine Probleme, sondern schafft neue.

Stellungnahme:

Ja zu Menschenrechten und Demokratie, Nein zur Selbstbestimmungsinitiative!

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative behauptet, ein klares Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht zu schaffen und der Selbstbestimmung und Demokratie zu dienen. Dies trifft in keiner Weise zu:

1. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtsunsicherheit.

Die Initiative wirft viele unbeantwortete Rechtsfragen auf. Einige Beispiele: Unter welchen Umständen besteht genau ein Widerspruch zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht, der laut Initiativtext eine Nachverhandlung oder gar eine Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen verlangt? Reicht ein einzelnes Gerichtsurteil oder muss ein ganzer Vertrag gegen die Bundesverfassung verstossen? Wer stellt das fest? Wie lange muss verhandelt werden, wenn ein Widerspruch vorliegt – 5, 10, 20 Jahre lang? Wann muss der Vertrag gekündigt werden? Welche Verträge greift die Initiative konkret an? Diese und viele andere Fragen lässt der Text der Initiative offen. Sie schafft deswegen unverantwortlich Rechtsunsicherheit.

2. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist selbstwidersprüchlich.

Die Initiative richtet sich laut Initianten jedenfalls gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der EU, das dem Referendum unterstand. Gleichzeitig ordnet sie an, dass völkerrechtliche Abkommen, die dem Referendum unterstanden, für das Bundesgericht massgeblich und damit auch bei Verstoss gegen die Verfassung vom Bundesgericht anzuwenden sind. Die Initiative erklärt damit das Abkommen zur Personenfreizügigkeit für massgeblich, das sie beseitigen will. Ein anderes Beispiel: Durch die Regelungen der sogenannten Selbstbestimmungsinitiative werden internationale Verträge wie etwa zum Ballastwasser von Schiffen über die Verfassung gestellt, weil sie dem Referendum unterstanden. Grundbausteine des internationalen Menschenrechtsschutzes wie die Antifolterkonvention, die dem Referendum nicht unterstand oder die Europäische Menschenrechtskonvention, für die das aus Sicht der Initianten auch gilt, werden dagegen von den Initianten als zweitrangig angesehen. Wer soll solche Regelungen verstehen?

3. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schadet durch die Rechtsunsicherheit, die sie schafft, dem Bundesgericht.

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative erfüllt ihr Ziel, dass wichtige Fragen vom Stimmvolk und nicht vom Bundesgericht zu beantworten sind, nicht. Im Gegenteil: Am Ende muss das Bundesgericht die Rechts-fragen klären, die die unklaren und widersprüchlichen Regelungen der Initiative neu schaffen. Wie es auch entscheidet – es wird ständigen politischen Angriffen ausgesetzt sein. Damit wird die für den Rechtsstaat Schweiz zentrale Institution des Bundesgerichts nicht hinnehmbar geschwächt.

4. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative gefährdet die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative stellt durch ihre unklaren Regelungen viele wichtige völkerrechtliche Verträge in Frage. Dazu gehören insbesondere wirtschaftlich bedeutsame Verträge, die eine erfolgreiche Wirtschaft und damit unseren Wohlstand sichern helfen. Auch der Bilaterale Weg wird durch die Initiative in Frage gestellt, denn Abkommen mit der EU sind von ihren Regelungen ebenfalls betroffen.

5. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schwächt die völkerrechtliche Ordnung, auf die die Schweiz als Kleinstaat zur Wahrung ihrer Interessen angewiesen ist.

Grosse und mächtige Staaten können ihre Interessen auf vielen politischen Wegen verfolgen. Für einen Kleinstaat wie die Schweiz ist dagegen der Schutz durch Recht von besonderer Bedeutung. Die Schweiz hat deswegen ein grosses Interesse, das Völkerrecht zu stärken, keines, es zu schwächen. Im Alltag verlassen wir uns darauf, dass wer einen Vertrag abschliesst, diesen auch einhält. Das gilt auch im Völkerrecht (pacta sunt servanda). Durch die Initiative würde in beispielloser Weise ein expliziter Vorbehalt in die Verfassung aufgenommen, dass völkerrechtliche Verträge jederzeit gebrochen werden können, und damit gegen ein Grundprinzip nicht nur des Völkerrechts, sondern unserer gesamten Rechtsordnung verstossen. Die Schweiz ist als verlässliche Partnerin international hoch angesehen. Dieses Kapital darf nicht verspielt werden.

6. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative gefährdet den Menschenrechtsschutz, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Europäische Menschenrechtskonvention hat ein international hoch angesehenes Schutzsystem von Menschenrechten geschaffen. Wichtige Rechte, die sich heute in der Bundesverfassung finden, wurden durch dieses Schutzsystem angeregt, weiterentwickelt und gestärkt. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns auch dann, wenn ein Bundesgesetz unsere Grundrechte verletzt. Sie ergänzt damit das Schutzsystem der Bundesverfassung, das im Unterschied zu anderen Staaten in solchen Fällen nur einen beschränkten Grundrechtsschutz kennt. Die Europäische Menschenrechts-konvention leistet zudem einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir in anderen europäischen Ländern im Beruf oder auf Reisen in unseren Grundrechten geschützt werden, weil Europa eine Region von Rechts-staatlichkeit bleibt. Das ist auch für Unternehmen wichtig. Es ist im Übrigen selbstverständlich, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Rechte von Menschen in anderen Ländern geschützt werden, die wir für unveräusserlich halten. In einer Welt, in der Menschenrechte immer wieder in erschreckender Weise verletzt werden, darf die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition kein Signal setzen, das die Idee der Menschenrechte, die uns alle schützen, schwächt.

7. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative schwächt die Demokratie.

Demokratie heisst freie politische Selbstbestimmung, die auch in der Zukunft gesichert ist. Demokratie setzt deswegen die Einrichtungen und Verfahren des Rechtsstaates voraus. Dazu gehören auch die Menschenrechte, denn eine Demokratie ist ohne Rechte wie Meinungs-, Presse- oder Versammlungsfreiheit nicht denkbar. Ohne rechtlich geschützte Freiheit hat Demokratie keine Luft zum Atmen. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ist zudem undemokratisch, weil sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern etwas verspricht, was sie nicht einhalten kann. Sie gefährdet Rechtsschutzmöglichkeiten und schafft statt Klarheit neue Rechtsfragen, die nicht das Stimmvolk, sondern das Bundesgericht beantworten muss. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative gibt vor, die Demokratie zu stärken, im Ergebnis schwächt sie sie.

8. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative dient der Souveränität der Schweiz nicht.

Souveränität heisst Selbstbestimmung im Rahmen der Normen, die Selbstbestimmung erst möglich machen, legitimieren und langfristig erhalten. Souveränität zeigt sich gerade auch in der Fähigkeit zur freien Entscheidung über das Eingehen vertraglicher Beziehungen, um damit eigene Interessen wahrzunehmen. Die Möglichkeit zum Bruch grundlegender Normen wie der Menschenrechte ist kein Ausdruck von Souveränität, sondern von Geringschätzung von Regeln, die für alle Menschen mit Recht verbindlich geworden sind, weil sie Recht und Würde von Menschen schützen.

9. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative löst keine Probleme, sondern schafft neue.

Aufgrund der gegenwärtigen Regelung in der Bundesverfassung zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selbst demokratisch legitimiert haben, wurden immer wieder flexible und pragmatische Lösungen von Konflikten zwischen Landesrecht und Völkerrecht gefunden. Die Initiative schafft keine Möglichkeiten zur Kündigung völkerrechtlicher Verträge, die nicht heute schon bestehen und genutzt werden könnten. Die SVP hat mit der Kündigungsinitiative sogar gerade selbst eine Initiative lanciert, die die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit den vorhan-denen Mitteln der Bundesverfassung anstrebt. Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative verbessert nichts und schafft weitreichende Probleme, die es vorher nicht gab.

Die Liste der 197 Unterzeichnenden finden Sie hier, unterhalb der Stellungnahme.

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