Ein Einzelrichter im Kanton Luzern hat die Journalistin Jana Avanzini letzte Woche wegen Hausfriedens­bruch verurteilt, weil sie im April 2016 ein besetztes Grund­stück betreten hatte, um für das Online­magazin «Zentralplus» darüber zu berichten.

Auszug aus dem Kommentar “Das falsche Signal” von Dominique Strebel in der “Republik”:

“(…)  Nach diesem Entscheid, sollte er rechtskräftig werden, wird kaum ein Journalist das Risiko eingehen, wegen seiner Recherche verurteilt zu werden. Auch wenn es nur – wie im konkreten Fall – eine Busse von 500 Franken gibt: Es droht ein Strafregister­eintrag, der bei Jobbewerbungen und bei der Wohnungs­suche behindert. Und es drohen Gerichts- und Anwalts­kosten in fünfstelliger Höhe, wenn sich eine Betroffene wehrt.

So entsteht ein chilling effect, der dazu führt, dass Bericht­erstattung unterbleibt. Grund­eigentum wird zur Blackbox. Journalistinnen bleiben am Gartenzaun stehen. Ist das wirklich im berechtigten Interesse der Öffentlichkeit? (…)

Selbst das Parlament gab der Medien­freiheit 2017 mehr Gewicht, als es das Strafgesetzbuch revidierte und die Gerichte in Zukunft abzuwägen zwingt, ob das öffentliche Interesse überwiegt, wenn geheime Dokumente veröffentlicht werden.

Genau auf dieser Linie lag denn auch der Entscheid des Luzerner Staatsanwalts, der das Verfahren gegen Avanzini im Juni 2018 einstellen wollte. Erst das Kantonsgericht Luzern zwang ihn zur Anklage­erhebung. Und das Bezirksgericht Luzern entschied nun gegen die Journalistin. (…)

Durchgangszentren, Fixerstuben und Versicherungs­beraterbesuche – all das soll keine Blackbox mehr sein. Da sollen Journalistinnen Missstände recherchieren dürfen. Bei Hausbesetzungen hingegen nicht. Nochmals die Frage: Ist das wirklich im Interesse der Öffentlichkeit? (…)”

 

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