Nachdem die EU-Kommission der Schweiz die Anerkennung der Börsenäquivalenz entzogen hat, wird diskutiert, ob die EU damit Regeln der Welthandelsorganisation WTO verletzt habe. Kann die Schweiz bei der WTO Beschwerde führen und auf Hilfe hoffen?

Nationalrat Giovanni Merlini (FDP, Tessin) stellte dem Bundesrat in einer durch Ratsmitglieder aus FDP, SVP und CVP unterzeichneten Interpellation die Frage:

“Anerkennt die EU-Kommission die unbefristete Börsenäquivalenz nicht innert nützlicher Frist, ist der Bundesrat dann bereit, den Entscheid der EU-Kommission, der die Schweiz im Vergleich zu anderen Drittstaaten (USA, Australien usw.) diskriminiert, den zuständigen Stellen der Welthandelsorganisation (WTO) zur Prüfung zu unterbreiten und ein Verfahren wegen offensichtlicher Verletzung internationaler Handelsverpflichtungen anzustrengen?”

Antwort des Bundesrates (vom 30.11.2018):

“Der Bundesrat strebt nach wie vor eine unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU an. Sollte dies nicht gelingen, ist die Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens eine mögliche Handlungsoption für die Schweiz. Dabei ist zu beachten, dass ein Entscheid zugunsten der Schweiz in einem WTO-Verfahren nicht automatisch die unbefristete Äquivalenzanerkennung herbeiführen würde. Der Bundesrat wird unter Würdigung der relevanten rechtlichen und politischen Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden.”

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Beizufügen ist, dass WTO-Verfahren so lange dauern, dass bis zu ihrem Abschluss die Wirkungen des Entzugs der Börsenäquivalenz bereit eingetreten wären und die Akteure sich darauf eingestellt hätten.

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