Jusletter vom 15. April ist dem Migrationsrecht gewidmet. Aus der Einführung der Herausgeber Stefan Schlegel und Alberto Achermann:

“(…) Wie ein roter Faden zieht sich durch die verschiedenen Beiträge das Problem des Zugangs zum Recht für Menschen, die aufgrund ihres Status als Migrierende in einer prekäreren Situation sind als durchschnittliche Rechtssuchende und deren verfahrensrechtliche Position gegenüber dem normalen Verwaltungsverfahren eingeschränkt ist. (…)

Seit nunmehr bald 10 Jahren beschäftigt die Schweizer Justiz die Ausschaffungsinitiative und deren Umsetzung im Bundesgesetzesrecht. Nun liegen die beiden ersten zur Publikation vorgesehenen Bundesgerichtsentscheide zur Landesverweisung nach Art. 66a StGB ff. vor. Babak FargahiValerio Priuli und Fanny de Weck unterziehen diese Entscheide (BGE 144 IV 332 und Urteil 6B_235/2018 vom 23. November 2018) einer kritischen Besprechung. Sie stellen fest, die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative habe zu einer klaren Verschärfung des Rechts geführt, wie die beiden Entscheide zeigten. Insbesondere BGer 6B_235/2018 werfe aber mehr Fragen auf, als er beantworte, indem er postuliere, die bisherige ausländerrechtliche Rechtsprechung zum FZA sei nicht einschlägig, da es sich bei der neuen Landesverweisung um eine strafrechtliche Massnahme handle. Das stehe in direktem Widerspruch zu dem (in gleicher Besetzung ergangenen) BGE 144 IV 332, der betone, dass die ausländerrechtliche Rechtsprechung insbesondere dort relevant bleibe, wo sie das Verhältnismässigkeitsprinzip konkretisiere. (…)”

 

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