Schon beim Start der “Selbstbestimmungsinitiative” haben Vertreter der Initianten Sündenbüchlein missliebiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) präsentiert. Die Initiative will ja die Verbindlichkeit der EGMR-Urteile aufheben. Beispiele aus dem Sündenbüchlein sollen den Stimmberechtigten den Verzicht auf Rechtsschutz im Menschenrechtsraum Europa schmackhaft machen.

“Weltfremde Gerichtsurteile”: Unter diesem Titel lesen wir im “Extrablatt”, das die SVP Anfang Februar 2018 in alle Haushaltungen streut: “Die Urteile fremder Richter stehen heute über unseren Volksentscheiden. Die politische Elite will das so. Der gesunde Menschenverstand wird damit zum Teil ausgeschaltet.”

Als Beispiele hierfür dienen ein Urteil aus dem Jahr 2016 (Vukota-Bojic), wonach die Observation Versicherter durch einen Privatdetektiv nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig ist, und eines von 2013 (Udeh), das im Namen des Rechts auf Familienleben die Ausweisung eines strafrechtlich Verurteilten als unzulässig befand.

Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder (SVP, St. Gallen) kommentiert: “Ein zentrales Menschnrecht ist das Stimm-und Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger. Bereits Art. 21 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte sagt, dass jeder Mensch das Recht hat, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. Dies bedeutet auch, sich nicht durch fremde Richter bestimmen zu lassen. In der direkten Demokratie haben die Schweizerinnen und Schweizer am meisten Mittbestimmungsrechte. Das Volk ist der Souverän. Von Iran über Afrika und Venezuela bis in die EU wünschen sich die Bürger zurecht mehr Mitbestimmung. Das Modell der Schweiz wid oft gerühmt,. Verspielen wir diese Vorbildrolle nicht durch die Aufgabe unserer Selbstbestimmung.”

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Kommentar:

Menschenrechte stehen einer Person zu, weil sie Mensch ist. Politische Rechte stehen in der Schweiz in der Regel einer Person zu, weil sie Schweizerin oder Schweizer ist (abgesehen von vereinzelten AusländerInnen-Stimmrechten auf kommunaler und kantonaler Ebene). Nationalrätin Keller-Inhelders Partei fiel bis jetzt nicht durch Bestrebungen auf, die politischen Rechte allen Menschen in unserem Land zuzuerkennen.

Der Schutz der Menschenrechte ist eine notwendige Grundlage politischer Partizipation. Nur heroische oder abenteuerliche Menschen wagen politische Tätigkeit, wenn ihre Grundrechte nicht geschützt sind. Mag sein, dass Menschen “von Iran über Afrika und Venezuela” politische Rechte wie in der Schweiz wünschen. Aber gerade sie würden uns auch sagen, dass sie zuerst in ihren Grundrechten geschützt werden müssen, bevor sie an Demokratie denken, Demokratie wagen können.

 

 

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