Medienkonferenz der Bundespräsidentin – NGO-Komitee stellt sich vor – Ständerätinnen und Ständeräte wehren sich – Analysen und Dokumente

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga begründete am Dienstag, 22. Dezember 2015, an einer Medienkonferenz die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative durch den Bundesrat. Anschliessend äusserte sich unter anderen der bernische Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP/Liberale), Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).

Die Medienmitteilung auf deutsch finden Sie hier.

Die Medienmitteilung auf französisch finden Sie hier.

Die Medienmitteilung auf italienisch finden Sie hier.

Dossier des EJPD auf deutsch finden Sie hier.

Dossier des EJPD auf französisch finden Sie hier.

Dossier des EJPD auf italienisch finden Sie hier.

Aus der Berichterstattung über die Medienkonferenz vom 22.12.15:

Mehr Informationen vom SRF finden Sie hier und hier.

Mehr Informationen von letemps finden Sie hier.

Mehr Informationen von der NZZ finden Sie hier.

Mehr Informationen des Tagesanzeigers finden Sie hier.

*

Bisher 29 Organisationen bilden ein NGO-Komitee gegen die Durchsetzungsinitiative. Seine Argumente und seine Zusammensetzung finden Sie auf deutsch hier und französisch hier.

*

40 amtierende Mitglieder des Ständerats, verstärkt durch ehemalige Kolleginnen und Kollegen, unterzeichneten diese Erklärung gegen die Durchsetzungsinitiative.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Namen der Unterzeichnenden finden Sie hier.

*

Die FDP-Liberalen haben für die Kampagne gegen die Durchsetzungsinitiative, die sie gemeinsam mit den Mitte-Parteien führen, ihre Kontoangabe berichtigt.

Hier die neue Angabe:

IBAN: CH65 0483 5027 7300 3101 0

Konto: 80-500-4

Vermerk: Durchsetzungsinitiative

Für die NGO-Kampagne hat Operation Libero dieses Konto eröffnet: 

IBAN: CH62 0900 0000 9223 3274 5 

Konto: 92-233274-5 BIC: POFICHBEXXX 

Bezeichnung: Operation Libero. 

Zahlungen an die Sozialdemokratische Partei der Schweiz für die von ihr geführte rotgrüne Kampagne werden auf dieses Konto erbeten: 

30-520786-8 (IBAN CH25 0900 0000 3052 0786 8) mit dem Vermerk des gewünschten Zwecks. 

*

Gleich zwei Autoren äussern sich in der Ausgabe von Jusletter vom 14. Dezember 2015 zur am 28. Februar 2016 anstehenden Abstimmung über die sog. Durchsetzungsinitiative der SVP.

Kilian Meyer, Rechtsanwalt und Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht, sagt: «Die Durchsetzungsinitiative attackiert das Verhältnismässigkeitsprinzip. Hunderttausende von Menschen in diesem Land sollen entrechtet und die Gerichte zu Ausschaffungs-Automaten degradiert werden». Er fordert die Juristinnen und Juristen auf, sich in der politischen Debatte daher zu Wort zu melden.

Matthias Bertschinger, Präsident der Neuen Europäische Bewegung Schweiz (Nebs) Sektion Basel und langjähriges Mitglied des Forums für Menschenrechte und Demokratie, nimmt die anstehende Abstimmung zum Anlass, den neuen, bereits durch die ursprüngliche «Ausschaffungsinitiative» geschaffenen Straftatbestand des Sozialmissbrauchs näher zu untersuchen: Delinquenten – dies können bei Sozialversicherungsmissbrauch auch Top-Manager sein – droht bei einem Schaden ab CHF 300 die automatische Ausweisung. Dieser Automatismus verletze nicht nur die EMRK, die KRK oder das FZA («fremdes» Recht). Der Straftatbestand könne schon aus Gründen nicht angewendet werden, die sich aus der inhärenten Logik unserer eigenen freiheitlich-demokratischen Ordnung ergeben. Darauf sollte nach Ansicht von Bertschinger in den Debatten rund um rechtlich problematische Initiativen viel häufiger hingewiesen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Bertschingers Thema wurde in der Schweizer Ausgabe der „Zeit“ aufgegriffen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

*

Matthias Bertschinger (Nunningen) hat in den vergangenen Wochen die Durchsetzungsinitiative unter mehreren wichtigen Aspekten analysiert.

Mehr Informationen zu “Angriff auf Bilaterale, EMRK und auf unsere Verfassung – Appell an alle gesellschaftlichen Akteure” finden Sie hier.

Mehr Informationen zu “Die Wirtschaft muss sich wehren” finden Sie hier.

Mehr Informationen zu “Expats droht die automatische Ausschaffung – doch die Wirtschaft schläft” finden Sie hier.

Mehr Informationen zu “«Sozialmissbrauch» führt zu automatischer «Ausschaffung» – darf das Volk alles?” finden Sie hier.

Wer bei Facebook ist, findet ferner interessante Fallbeispiele auf Matthias Bertschingers Seite.

*

Das Argumentarium von Amnesty Schweiz gegen die Durchsetzungsinitiative auf deutsch finden Sie hier.

Das Argumentarium von Amnesty Schweiz gegen die Durchsetzungsinitiative auf französisch finden Sie hier.

*

Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident, im Facebook:

„Die SVP will schon lange allein wissen, was das Volk will, sie hat aber Angst, es zu neuen Fragen auch erneut zu befragen und frei entscheiden zu lassen. Volk und Stände haben die Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates und die Verbindlichkeit der demokratisch ratifizierten völkerrechtlichen Menschenrechtsgarantien in unsere Bundesverfassung fetsgeschrieben. Diesen grundlegenden Volkswillen missachten die SVP-Volksinitiativen immer wieder, indem sie insbesondere den wichtigsten Grundsatz in Art. 5 der Bundesverfassung, wonach staatliches Handeln stets auf dem Recht beruhen und verhältnismässig sein muss, in ungerechtester Weise von Fall zu Fall ausser Kraft setzen wollen. Dem muss Einhalt geboten werden, auch wenn man sich damit persönlich verunglimpfenden Angriffen aussetzt.“

*

Kommentar zu Kritik aus der SVP an der Erklärung der Ständerätinnen und Ständeräte:

Was nicht verboten ist, ist gefälligst zu unterstützen, denn gültig ist dasselbe wie gut und wie besser. Nach dieser “Logik” wirft ein SVP-Ständerat seinen 40 Kollegen vor, eine Erklärung gegen die Durchsetzungsinitiative abgegeben zu haben. Schliesslich sei diese nicht – bzw. nur teilweise – für ungültig erklärt worden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Aus Absurdistan zurück in die Realität: Die 40 Ständerätinnen und Ständeräte – plus Ehemalige – wehren sich dafür, dass die Gesetzesrevision gilt, mit der der Ständerat selber die Ausschaffungsinitiative umgesetzt hat. Sie wollen Volk und Stände davon überzeugen, dass diese Revision besser ist als die Durchsetzungsinitiative. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Nicht selbstverständlich ist der Einsatz, den diese Ständerätinnen und Ständeräte leisten. Er hängt zweifellos mit dem zu erwartenden massiven Übergewicht der befürwortenden SVP-Propaganda zusammen. Economiesuisse spricht sich zwar klar gegen die Durchsetzungsinitiative aus, verweigert aber bekanntlich mit dem Argument, andere Prioritäten zu haben, eine finanzielle Unterstützung der Gegenkampagnen. Die Gegenkampagnen sind bisher gänzlich auf private Spenden angewiesen.

Machen wir uns darauf gefasst, dass uns die SVP zu Beginn des neuen Jahres die Festtagsstimmung gründlich austreiben wird: Sie wird das Land mit Plakaten und Inseraten à la Messerstecher überziehen. Blocher wird für dieses Prestigeprojekt – Wir gegen Alle – seine Schatulle weit öffnen. Möge es den Ständerätinnen und Ständeräten gelingen, ihre Argumente an die Basis zu vermitteln. Und mögen sich viele Nationalrätinnen und Nationalräte anschliessen.

*

Russland, die EMRK – und die Schweiz? 

Aus einer Analyse von humanrights.ch:

„(…) In einer ersten Reaktion des Europarats unterstreicht Generalsekretär Thorbjørn Jagland,dass sich alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet hätten, endgültige Urteile des Strassburger Gerichtshofs einzuhalten. Gleichzeitig beschwichtigt er: «Bisher ist es den Ländern stets gelungen, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, und dies sollte auch in Russland möglich sein.»

Mit dem Gesetz postuliert Russland faktisch den Vorrang des Landesrechts. Dennoch ist Russland als Mitgliedsstaat des Europarats und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unabhängig von nationalen Gesetzen dazu verpflichtet, sich an die Konvention zu halten und die Urteile des EGMR umzusetzen. (…)

In Russland ist die Initiative zum neuen Gesetz offenbar von der politisch gegängelten Justiz ausgegangen. In der Schweiz fordert derweil die SVP mit ihrer «Selbstbestimmungsinitiative», dass das Landesrecht grundsätzlich dem Völkerrecht vorgehen soll. Anders als in Russland soll hier nicht das Verfassungsgericht, sondern die Mehrheit der Stimmbürger/innen bestimmen, ob die EGMR-Rechtsprechung für das Land noch verbindlich sein soll. Auch die sogenannte «Durchsetzungsinitiative», die bereits am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommt, sieht vor, dass für die Bestimmungen der Initiative das Landesrecht dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehen soll. Im Gegensatz zum russischen Gesetz, welches gemäss russischen Angaben nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen soll, würde die Durchsetzungsinitiative zu einem systematischen Bruch mit der EMRK führen.“

Mehr Informationen finden Sie hier.

Print Friendly, PDF & Email