Wortlaut der Erklärung

40 amtierende und ehemalige Mitglieder des

Ständerates

engagieren sich für ein

 Nein zur „Durchsetzungsinitiative

am 28. Februar 2016,

 weil diese Initiative elementare

 – verfassungsmässige Grundsätze, Bestimmungen der EMRK und das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzt: die Richter werden verpflichtet, Ausländerinnen und Ausländer auch für Bagatell- und Antragsdelikte aus der Schweiz auszuweisen.

– rechtsstaatliche Grundsätze ausser Kraft setzt: die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzipes  wird verunmöglicht;

 – Prinzipien der Gewaltentrennung missachtet: die richterliche Einzelfallprüfung wird ausgeschaltet;

 – Regeln unserer Demokratie aushebelt: sie respektiert den bewährten Gesetzgebungsprozess nicht.

 Erstunterzeichner: Hans Stöckli, Bern.

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