Sie ist härter als der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative war.

Es ist wichtig, zu erklären, dass die Härtefallklausel im Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative nicht mit dem abgelehnten Gegenvorschlag zu vergleichen ist. Sie ist viel restriktiver.

Die St. Galler FDP-Ständerätin und frühere Justizdirektorin Karin Keller-Sutter erwartet von der Härtefallklausel eine Verschärfung der Ausschaffungspraxis gegenüber heute: “Die Richter müssen immer die Verhältnismässigkeit einer Strafe prüfen, das steht in der Verfassung. Weil diese sehr unbestimmt ist, erhielten sie sehr viel Spielraum. Die Härtefallklausel schränkt das richterliche Ermessen ein.”

Auf die Frage, “warum so wenige kriminelle Ausländer ausgeschafft” würden, antwortet sie: “Viele Staaten nehmen die Leute nicht zurück. Ich hatte einmal den Fall eines Kubaners. Der wollte nach der Haftstrafe sogar nach Hause. Aber die Kubaner haben ihn nicht zurückgenommen. Auch die Richter sind jetzt in der Verantwortung. Sie müssen zeigen, dass sie den Volkswillen umsetzen.” Wichtig sei, dass “die Personen ausgeschafft werden, welche die öffentliche Sicherheit gefährden”.

“SonntagsBlick” 31.5.15., S. 21.

Kommentar:

Der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative scheiterte im Zweifrontenkampf gegen die SVP einerseits, gegen einen Teil von Rot-Grün und NGO’s anderseits. Gegen die Durchsetzungsinitiative, die 2016 zur Abstimmung kommt, könnten die Reihen geschlossen werden. Dann müsste es eigentlich für eine Ablehnung reichen. Eine Chance der Durchsetzungsinitiative besteht aber darin, dass die erwähnten rotgrünen und NGO-Kreise vielleicht nur schwach gegen sie mobilisieren, weil es eine Tatsache ist, dass – wie Karin Keller-Sutter feststellt – auch die Härtefallklausel eine Verschärfung der Praxis zulässt.

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