Die Durchsetzungsinitiative würde zur Brechstange für die “Fremde Richter”-Initiative.

Zur Frage nach dem Abstimmungsdatum für die Durchsetzungsinitiative erhielt der Redaktor dieses Newsletters am 27.8.2015 folgende Auskunft aus der Bundeskanzlei:

„Die Schlussabstimmung im Parlament über diese Volksinitiative hat am 20.03.2015 stattgefunden (BBl 2015 2701). Nach den neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wird der Bundesrat diese Volksinitiative der Abstimmung von Volk und Ständen innert 16 Monaten unterbreiten. Da der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen hat, auf eine eidgenössische Volksabstimmung am 29. November 2015 zu verzichten, sind der 28.02.2016 und der 05.06.2015 die einzigen möglichen Daten. Der Bundesrat hat diesen Entscheid noch nicht getroffen. Der Zeitpunkt diese Entscheides liegt in der Hoheit des Bundesrates. Der Bundesrat legt aber wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.“

Noch trifft man auf Gleichgültigkeit gegenüber der Durchsetzungsinitiative (DSI). Dabei wäre sie eine Brechstange für die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“. Die DSI will das Verhältnismässigkeitsprinzip und Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, namentlich Artikel 8, restlos ausschalten. Dies im Gegensatz zur gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die mit einer Härtefallklausel wenigstens extreme Verletzungen dieser Rechte vermeidet.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Wird die DSI angenommen, wird die SVP geltend machen, Volk und Stände hätten nun zum zweiten Mal für die Unbeachtlichkeit der EMRK entschieden. Deshalb sei es nötig, auch die „Fremde Richter“-Initiative anzunehmen, um dem Bundesgericht die Beachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) strikt und wirksam zu verbieten. Die EMRK würde gemäss Artikel 190 des Initiativtexts unbeachtlich, da sie gemäss dem Verfassungsrecht, das beim Beitritt der Schweiz bestand, nicht dem Referendum unterstand. In der Folge werde „Strassburg“ vermehrt Urteile gegen die Schweiz fällen, und angesichts dieses unhaltbaren Zustandes müsse die Schweiz die EMRK kündigen.

Die Privatwirtschaft wird die „Fremde Richter“-Initiative ablehnen, weil diese nebst der EMRK – die auch Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Wirtschaft und Schweizer Unternehmen im Ausland schützt – ökonomisch wichtige Vertragsbeziehungen in Frage stellt, Rechtsunsicherheit schafft und wohl auch den Abschluss einer Rahmenregelung mit der EU für die Weiterführung der bilateralen Beziehungen verunmöglichen würde.

„Die Wirtschaft“ tut deshalb gut daran, sich schon an der Bekämpfung der Durchsetzungsinitiative, der Wegbereiterin der „Fremde Richter“-Initiative, zu beteiligen.

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