Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz fordert den Gesetzgeber auf, von den präventiv-polizeilichen Massnahmen ganz abzusehen und die problematischen Vorschläge im Strafrecht zu streichen. Link zur Medienmitteilung. Link zur Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Link zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Terrorismus und organisierte Kriminalität.

La plateforme des ONG suisses pour les droits humains appelle le législateur à renoncer complètement à prendre des mesures de police préventives et à supprimer les propositions qui posent problème du point de vue du droit pénal. Lien au communiqué.

Auszug aus der Medienmitteilung:

Die vom Bundesrat präsentierten Gesetzesentwürfe zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus sehen massive Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte vor. (…) Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll der Polizei ausserhalb des Strafverfahrens, das heisst im präventiven Bereich, mehr Möglichkeiten gegen vermeintliche Gefährder/innen einräumen. Für die Anordnung von Massnahmen bedürfen die Behörden einzig gewisser Anhaltspunkte, welche auf eine mögliche terroristische Aktivität in der Zukunft hinweisen. Ausgangslage bilden letztendlich Vermutungen und Spekulationen über Absichten und künftige Handlungen von Personen. Der Polizei steht gegenüber dem oder der mutmasslichen (terroristischen) Gefährder/in eine breite Auswahl an präventiven Massnahmen zur Verfügung. Das weitaus radikalste Instrument zur Gefahrenabwehr ist die Eingrenzung des Aufenthalts auf eine Liegenschaft (Hausarrest). (…)

Besonders stossend sind zudem die in der Vorlage vorgesehenen Altersgrenzen. Der präventive Hausarrest könnte bereits für Personen ab 16 Jahren, Kontakt- und Rayonverbote gar gegenüber Kindern im Alter von 13 Jahren zum Einsatz kommen.(…)

Die NGO-Plattform fordert das Parlament auf, die Vorlage zum Polizeigesetz an den Bundesrat zurückzuweisen; als Minimum wären der Hausarrest zu streichen und die Massnahmen nicht auf Kinder und Jugendliche anzuwenden.

Zur Antiterror-Strategie des Bundes gehört weiter die Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität», die Verschärfungen im Strafrecht sowie in zehn weiteren Gesetzen vorsieht.

Besonders problematisch ist dabei, dass im Strafgesetzbuch erstmals die Beteiligung an einer «terroristischen Organisation» unter Strafe gestellt wird, ohne dabei die verbotenen Gruppierungen aufzulisten. (…)

Die NGO-Plattform fordert das Parlament auf, mehrere problematische Bestimmungen in der Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität» zu verwerfen oder so anzupassen, dass die Grund- und Menschenrechte gewahrt bleiben (Details siehe Stellungnahme).

Der Schutz freiheitlicher Werte ist nicht mit Mitteln zu erreichen, welche die Grundsätze einer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung unterlaufen. Eine nachhaltige Strategie gegen Terrorismus darf nicht auf menschenrechtsfeindlichen Massnahmen und systematischen Grundrechtseingriffen basieren. Vielmehr muss sie auf die Achtung der Rechte aller Menschen in der Schweiz, Integrationsmassnahmen im Bildungs- und Sozialbereich sowie die Förderung der politischen Partizipation ausgerichtet sein. (…)”

 

 

 

 

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