Die Motion “Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter” von Ständerat Andrea Caroni (FDP-Liberale, Appenzell-Ausserrhoden) wird am 29. Februar 2016 im Ständerat beraten. Der Nationalrat stimmte ihr am 25.September 2015 bereits zu.

Wortlaut der Motion:

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Revision der Bundesverfassung zu unterbreiten, welche für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter ein obligatorisches Referendum vorsieht.

Begründung:

Das heutige obligatorische Referendum (Art. 140 der Bundesverfassung) weist eine Lücke auf: Während ihm Verfassungsänderungen (Landesrecht) unterstehen und in der Folge von Volk und Ständen legitimiert werden, gilt das nicht für internationale Verträge (Völkerrecht), die materiell auch verfassungsmässigen Charakter haben.

Im Bericht zum Postulat 13.3805 unterstützt der Bundesrat die Idee eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Die Bundesbehörden und ein Teil der Lehre anerkennen bereits heute ein in der Verfassung nicht explizit genanntes obligatorisches Referendum, bei völkerrechtlichen Verträgen, welche Verfassungsrang haben (vgl. Ziff. 2.2 des erwähnten Berichtes). Die ausdrückliche Verankerung dieser Praxis würde in einer solch wichtigen Frage Klarheit und Rechtssicherheit schaffen. Der Bundesrat hatte 2010 eine solche Klarstellung sogar bereits einmal vorgeschlagen, nämlich als direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Staatsverträge vors Volk!”, doch war ihm das Parlament namentlich aus abstimmungstaktischen Überlegungen (noch) nicht gefolgt.

Die demokratische Mitsprache würde durch ein obligatorisches Referendum für diese wichtigen Verträge gestärkt. Gleichzeitig würde dank stärkerer Legitimierung auch das für die Schweiz wichtige Völkerrecht innerstaatlich gestärkt.

 

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