Schweizer Redaktionen reagieren auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg tagesaktuell präziser und informativer. Dies zeigt die Berichterstattung über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg betreffend Überwachungsmassnahmen von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen . Die Medienarbeit von Schutzfaktor M erzielt Wirkung. 
Link zur Medienmitteilung von Schutzfaktor M hier.
Der Fall ist bemerkenswert, weil es nicht einfach um Sein oder Nichtsein, um Schwarz oder Weiss, Gut oder Böse geht. Die fraglichen Massnahmen könnten vielmehr teilweise zulässig sein, wenn sie eine gesetzliche Grundlage hätten.
Nun wird die Öffentlichkeit auf Bedeutung und Nutzen einer gesetzlichen Grundlage für Freiheitsbeschränkungen und für Eingriffe ins Privatleben aufmerksam gemacht: Die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage schafft einerseits parlamentarisch-demokratische, eventuell sogar direktdemokratische Legitimität. Sie ist auch mit einem Reflexions- und Begrenzungsprozess verbunden, der dazu führen kann, dass die Eingriffe nicht schrankenlos, sondern nur verhältnismässig zugelassen werden.
Bericht von Katharina Fontana in der NZZ hier.
Interview mit Prof. Thomas Gächter in der SRF-Sendung “10 vor 10” hier.
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