Der Ständerat wies am Montag, 9. Dezember 2019, Vorlagen zur Bekämpfung des Terrorismus an seine Sicherheitspolitische Kommission zurück mit dem Auftrag, sie unter Einbezug eines Mitberichts der Rechtskommission neu zu beraten.

Aus dem Bericht von Kathrin Alder in der NZZ:

“Mit 33 zu 12 Stimmen nahm der Ständerat zunächst den Rückweisungsantrag des Walliser Anwalts Beat Rieder (cvp.) an. Dieser verwies auf den Anwaltsverband, dem er angehöre, und der die Vorlage kritisch beurteile. Rieder äusserte Rechtsschutzbedenken und verlangte, dass sich auch die Rechtskommission zu den Anpassungen im Strafrecht äussert. Diese Vorlage gehe weit über die Terrorismusbekämpfung hinaus, sagte er. Im Bereich der Rechtshilfe etwa sollten mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen mit weitreichenden Kompetenzen geschaffen werden: «Wollen wir es wirklich zulassen, dass ausländische Strafermittlungsbehörden in der Schweiz ermitteln?», fragte Rieder in die Runde. Da halfen auch die Beteuerungen von Justizministerin Karin Keller-Sutter (fdp.) nichts, wonach die Verfahrensgrundsätze sowie die Souveränität der Schweiz gewahrt blieben.

Mit 34 zu 10 Stimmen wies der Ständerat schliesslich auch die Vorlage über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) an die Kommission zurück. Dies insbesondere deshalb, weil er die «Zwillings-Vorlagen» zusammen beraten will. (…)”

Link zum amtlichen Bulletin des Ständerats, 1. Teil.

Link zum amtlichen Bulletin des Ständerats, 2. Teil.

Link zu Marie Vuilleumier: “Terror-Prävention auf Kosten der Grundrechte?”

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