In Anlehnung an die Initiative für eine Charta der Digitalen Grundrechte der EU hat die Digitale Gesellschaft (Schweiz) eine eigene Charta für digitale Grundrechte erarbeitet.

Die Charta für digitale Grundrechte enthält die folgenden elf Punkte:

  1. Universalität, Gleichheit und Freiheit
  2. Staatlicher Schutz der Menschenrechte
  3. Meinungs- und Versammlungsfreiheit
  4. Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit
  5. Transparenz (Öffentlichkeitsprinzip)
  6. E-Government
  7. Digitale Demokratie
  8. Freier Zugang und Netzneutralität
  9. Offene Standards und freie Software
  10. Kultur und Wissenschaft
  11. Bildung

Ein Vergleich mit dem Grundrechtskatalog der Bundesverfassung zeigt, dass die Punkte 5 bis 9 neu sind.

Das Öffentlichkeitsprinzip (Punkt 5) ist in vielen Kantonsverfassungen (z.B. Aargau, Bern, Schwyz, Solothurn und Waadt) bereits enthalten, nicht aber in der Bundesverfassung. Zu E-Government (Punkt 6) findet sich in den Kantonsverfassungen nichts, einige Kantone haben aber E-Government-Gesetze erlassen (z.B. Freiburg und St.Gallen). Die digitale Demokratie (Punkt 7) ist ein sehr weiter Begriff. Die Charta fordert unter diesem Punkt einen Ausbau der Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung durch digitale Instrumente. Während im Bereich des E-Voting aufgrund verschiedener Probleme in den nächsten Jahren wenig Bewegung zu erwarten ist, könnte E-Collecting (Unterschriftensammlung im Internet) in einzelnen Kantonen (z.B. St.Gallen) schon bald Realität sein. Auf Bundesebene wurden die Arbeiten zu E-Collecting allerdings sistiert.

Die Netzneutralität (Punkt 8) wird aufgrund der im März 2019 beschlossenen Änderung des Fernmeldegesetzes schon bald gesetzlich geregelt sein (neuer Art. 12e: offenes Internet). Zu offenen Standards und freier Software (Punkt 9) bestehen zumindest auf Bundesebene aktuell noch kaum Regelungen. Der Bundesrat hat im März 2017 dem EFD und EJPD den Auftrag erteilt, die offenen Rechtsfragen zu Open Source Software gemeinsam abzuklären und basierend darauf die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Gemäss Auskunft des EFD vom 16. September 2019 dürfte es Ende Jahr werden, bis zu diesem Thema mehr gesagt werden kann.

Link zur Charta für digitale Grundrechte.

 

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