Auszug aus dem Gutachten von Prof. Christine Kaufmann, erstellt im Auftrag des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse (S. 13 ff., hier ohne Fussnoten wiedergegeben). Link zu Folge 1: WTO.

Die Gutachterin behandelt das Thema Investitionsschutzabkommen (ISA) am Beispiel desjenigen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).

Schlussabschnitt unter dem Titel “Zwischenfazit”:

“Das Beispiel des ISA CH-VAE zeigt, dass die Selbstbestimmungsinitiative und die damit verbundene „Rückstufung“ von nicht dem Referendum unterstellten Investitionsschutzabkommen in der Normenhierarchie zum einen bei der Einführung neuen Bundesrechts, z.B. im Umweltrecht, unter Umständen Entschädigungspflichten der Schweiz auslösen kann. Dies gilt in besonderem Masse für traditionelle ISA, die noch keine Nachhaltigkeitsbestimmungen enthalten. Zum andern führt die Selbstbestimmungsinitiative für ausländische Investoren zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da nicht klar ist, ob eine allfällige Entschädigungspflicht als Widerspruch zwischen ISA und BV gemäss Art. 56a Abs. 2 E-BV zu qualifizieren ist und damit eine Pflicht zur Neu-oder Nachverhandlung resp. „nötigenfalls“ Kündigung des Abkommens auslöst. Diese Konsequenz lässt sich über das ISA CH-VAE hinaus auch auf andere ISA, die dem gleichen Modell folgen, übertragen.”

 

 

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