Gastkolumne von Ulrich E. Gut auf der Homepage der SGA ASPE

Die SVP wagt die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht explizit zu fordern. Aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll für die Schweiz unverbindlich werden. Also will sie via Nichteinhaltung, via Vertragsbruch, zum Ziel kommen. Denn mit dem Europarat kann man die Verbindlichkeit der Strassburger Urteile so wenig wegverhandeln wie mit der EU die Personenfreizügigkeit. Zweitens würde die Initiative keine Anerkennung von Urteilen des EU-Gerichtshofs zulassen. Das könnte die Weiterführung der bilateralen Vertragsbeziehungen mit der EU verunmöglichen. Drittens richtet sie sich generell gegen „den Einfluss“ von Organisationen wie UNO, OECD, EU, Europarat. (…)

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