Argumentarium mit Strassburger Sündenbüchlein.

Aus dem Argumentarium zur SVP-“Selbstbestimmungsinitiative” S. 24):

“Die Kündigung der EMRK ist nicht das Ziel der Selbstbestimmungsinitiative, doch sie nimmt eine Kündigung in Kauf, falls es zu wiederholten und grundlegenden Konflikten mit der Verfassung kommt. Falsch ist die Behauptung, dass die Praxis des EGMR auf die Schweizer Rechtsprechung eine geringe Bedeutung habe, weil die Schweiz nur selten verurteilt wird. Richtig ist zwar, dass die Schweiz selten verurteilt wird (was übrigens dafür sprechen würde, ganz auf diese zusätzliche Gerichtsinstanz zu verzichten). Gegen die Schweiz wurden bis 2012 insgesamt 5‘502 Beschwerden eingereicht, aber nur in 87 Fällen (ca. 1,6 Prozent53) wurde eine Verletzung der Konvention festgestellt. Falsch ist jedoch die Aussage, der Einfluss des EGMR auf das Schweizer Rechtssystem sei infolge der seltenen Verurteilungen gering. Denn auch Verurteilungen anderer Staaten durch den EGMR haben einen Einfluss auf die Rechtsprechung der Schweizer Gerichte. Diese berücksichtigen und befolgen die ganze Praxis des EGMR, nicht nur die Urteile, die in Fällen betreffend die Schweiz ergehen. Die Schweizer Richter urteilen nicht mehr entsprechend unserem Landesrecht, sondern mit Verweis und Blick auf die fremden Richter in Strassburg. Letztlich entscheiden sie, was in der Schweiz gilt. Das will die Selbstbestimmungsinitiative verhindern.”

Mehr Informationen finden Sie hier.

Darauf folgt ein “Sündenbüchlein” unter dem Titel “Stossende Urteile von 47 fremden Richtern am Europäischen Gerichtshof in Strassburg”.

Print Friendly, PDF & Email