Für die Verjährung schwerster Straftaten, wie Mord, gab es zwei Kategorien von Gründen: Die einen entstammen Philosophien oder religiösen Glaubensrichtungen, welche sich für Vergebung aussprechen. Die anderen sind praktischer und technischer Natur: Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwerer ist sie aufzuklären, und desto grösser wird deshalb auch das Risiko von Fehlurteilen. Es kann dann auch fragwürdig scheinen, wertvolle Arbeitskapazität von Polizei und Justiz in solche Fälle zu investieren, welche besser zur Überführung von Tätern eingesetzt würde, die eben erst delinquierten und weiterhin gefährlich sind. Sind diese Argumente durch den wissenschaftlichen Fortschritt überholt?

Nächste Woche berät der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen, mit der die Verjährungsfrist für Kapitalverbrechen wie Mord oder qualifizierte Geiselnahme aufgehoben werden soll. NZZ-Redaktor Daniel Gerny nahm dies zum Anlass für eine aktuelle Auslegeordnung der Pro- und Kontra-Argumente und ergänzt sie durch ein Fallbeispiel. (Link zum Artikel.)

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