Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats ist mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf den Entwurf der gesetzlichen Grundlage zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution eingetreten, hat diesen in verschiedenen Punkten ergänzt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Vollständige Mitteilung:

“Die Kommission hat ihre Beratungen zur Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte wiederaufgenommen. Sie hat vom Mitbericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) Kenntnis genommen und teilt die Meinung der SPK-S, wonach der Entwurf des Bundesrates keine Überwachungsfunktion der NMRI vorsieht. Die APK-S legt Wert darauf, dass die Kompetenzen dieser Institution nicht zu überdehnen sind, auch im Hinblick auf die Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten. Da die NMRI keine Überwachungsfunktion erhalten soll, werden in den Augen der APK-S die kantonalen Zuständigkeiten nicht tangiert. Die Kommission ist mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf den Entwurf eingetreten, hat diesen in verschiedenen Punkten ergänzt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Link: deutsch français italiano (die Medienmitteilung beginnt mit der China-Strategie, die NMRI folgt als drittes Thema).

Brief von “Unser Recht” an die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (Link).

Lettre de “Notre Droit” à la Commission de politique extérieure du Conseil des États (Lien).

Lettera da “Il Nostro Diritto” alla Commissione della politica estera del Consiglio degli Stati (Link).

 

 

 

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