“In der Diskussion um die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative spielt auch der Vergleich mit der Regelung des Verhältnisses von Landesrecht und internationalem Recht in Deutschland andauernd eine Rolle. Dabei wird zuweilen der Eindruck erweckt, die angestrebte Regelung sei in Deutschland schon Verfassungswirklichkeit, die Selbstbestimmungsinitiative also nichts weiter als ein Stück verfassungsrechtlichen Alltags. Ist das richtig?”

Matthias Mahlmann, Professor für Philosophie und Theorie des Rechts, Rechtssoziologie und Internationales Öffentliches Recht an der Universität Zürich, ging dieser Frage nach.

Link zum Artikel “Selbstbestimmung im deutschen Grundgesetz”, NZZ

Siehe hierzu auch eine Untersuchung von Helen Keller und Laura Zimmermann (Link)

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