Noch ist der Ausgang der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative offen. Aber der Nationalrat nimmt sich schon jetzt heraus, was sie vorsieht, und setzt sich über Völkerrecht hinweg. Mit 102 zu 72 Stimmen will er für IS-Terroristen das Non-Refoulement-Prinzip aufheben: Das Verbot, jemanden in ein Land auszuschaffen, wo ihm Folter und Tod drohen.

Aus einem Bericht des “Tages-Anzeigers” (21.9.18):

“Verurteilte Terroristen, die mit dem IS zu tun hatten, sollen in jedem Fall ausgeschafft werden, auch in Länder, wo ihnen Gefahr droht. Dies entschied der Nationalrat mit 102 zu 72 Stimmen, indem er einen verbindlichen Vorstoss des Tessiner CVP-Nationalrats Fabio Regazzi (CVP) annahm. Ja stimmten SVP, CVP und die Mehrheit der FDP.

Kurt Fluri (FDP) kritisierte seine Kollegen, die dem Vorstoss zustimmten, scharf. «Man könnte fast meinen, in unserem Land gebe es täglich einen Terroranschlag.» Fluri spricht von «Hysterie» und «Populismus». Er erwartet, dass der Ständerat den Vorstoss ablehnt. Viele Nationalräte hätten wohl nur den Titel gelesen und deshalb zugestimmt. Für Fluri ist der Fall klar: Die Menschenrechte gelten für alle. Und wenn jemand als gefährlich einzustufen sei, müsse man ihn eben einsperren oder beobachten.

Diese Kritik sei «billig», entgegnete Regazzi. «Die Leute verstehen nicht, warum die Sicherheit eines Einzelnen über die Sicherheit des Landes gestellt wird.» Diese Angst müsse man ernst nehmen, nicht lächerlich machen. Und: Ein verurteilter Jihadist könne sich nicht mehr auf die Menschenrechte berufen.”

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