Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin haben die Richtlinien für die Triage auf Intensivstationen erneut überarbeitet. Die aktuelle Version wurde am 17. Dezember 2020 veröffentlicht:

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Die wichtigsten Änderungen:

“Die Version 3.1 präzisiert gegenüber der Vorgängerversion die Bedeutung des Prinzips der kurzfristigen Überlebensprognose, das für die Triage entscheidend ist. So wird z. B. expliziter formuliert, dass es immer darum geht, Entscheidungen so zu treffen, dass möglichst wenige Menschen sterben. Eine Verdeutlichung erhielt auch das Prinzip der sorgfältigen Beachtung und Reevaluation des Patientenwillens.

Die Ausführungen betreffend Alter, Behinderung und Demenz als unzulässige Kriterien bei Triageentscheidungen und die Anwendung der «Clinical Frailty Scale» waren in der Vorgängerversion teilweise zu knapp formuliert, was zu Missverständnissen führte. Diese Passagen wurden, u. a. unter Einbezug von Betroffenenorganisationen, ergänzt oder neu formuliert. 

Weiter wurde auf die Erfahrung reagiert, dass es – trotz Erhöhung der Intensivplätze, Einstellung elektiver Eingriffe und Einbezug der nationalen Koordination zur Verlegung von Patienten – lokal oder regional unumgänglich sein kann, die Richtlinien anzuwenden, bevor der Schwellenwert für Triagen auf nationaler Ebene erreicht ist.

Die Empfehlungen für die Arbeit und Entscheidfindung der Fachpersonen auf den Intensivstationen (Ziff. 4.3. und 4.4.) sind im Kern unverändert, wurden aber angesichts der mit der Pandemie gemachten Erfahrungen präzisiert.”

Auszug aus den Richtlinien, betreffend Alter, Behinderung und Demenz:

“Das Alter, eine Behinderung oder Demenz per se sind keine Kriterien, die zur Anwendung gelangen dürfen. Dies wäre ein Verstoss gegen das verfassungsrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot, weil dadurch älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und an Demenz erkrankten Menschen weniger Wert beigemessen würde als anderen. Generell darf für intensivpflichtige Patienten vom Alter, einer Behinderung oder einer Demenz nicht allein automatisch auf eine negative kurzfristige Prognose geschlossen werden. Für die Posteriorisierung eines Patienten müssen immer spezifische Risikofaktoren für eine erhöhte Sterblichkeit und damit eine negative kurzfristige Prognose gegeben sein.”

Als Kontaktperson wird angegeben: Dr. iur. Thomas Gruberski,
Leitung Ressort Ethik der SAMW, t.gruberski@samw.ch

 

 

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