Wenn es der SVP gelingt, bei vielen Wählerinnen und Wählern den Eindruck zu erwecken, es sei das EU-Gericht, das über Beschwerden wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) urteile, kann das viele Prozentpunkte der Zustimmung zur “Selbstbestimmungsinitiative” beitragen. Schliesslich kämpfen jetzt gerade fast alle Parteien, von der SVP bis zur SP, gegen die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg für Streitigkeiten mit der Schweiz.

Und diese Chance der SVP ist gut: Selbst die Redaktion von “10 vor 10” lässt die Moderatorin am Dienstagabend, 9. Oktober, sagen, der “Europäische Gerichtshof” habe von der Schweiz verlangt, eine gesetzliche Grundlage für die Sozialdetektive zu schaffen. Bedauernswerte Susanne Wille, die diese Fake News lesen musste!

Es war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht der EU-Gerichtshof, der entschied, dass die Observationen der Sozialdetektive einer gesetzlichen Grundlage bedürfen!

Trägerschaft des EGMR ist der Europarat, in dem die Schweiz Mitglied ist. Die Schweiz stellt im EGMR eine Richterin für sich selber und einen Richter für das Fürstentum Liechtenstein.

Im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dem EU-Gericht, das ein “fremdes Gericht” ist, ist das EGMR in Strassburg ein gemeinsames Gericht! Jedes Mitgliedsland stellt ein Mitglied. Jedes ist gleichberechtigt. Jedes hat dasselbe Antragsrecht für die Weiterentwicklung der europäischen Menschenrechtsjustiz, durch Zusatzprotokolle zur  EMRK. Die Schweiz hat davon kräftig Gebrauch gemacht.

Gelingt es wohl noch, dies bis zum Versand des Abstimmungsmaterials dem grössten Teil der Stimmberechtigten bekannt zu machen? Wenn sogar “10 vor 10” – sicher unabsichtlich – zur Desinformation  beiträgt? Oder wird das zu einem Ergebnis à la 50,3 % für die Masseneinwanderungsinitiative beitragen?

 

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