Wie der “Tages-Anzeiger” am 28.5.2020 (S. 3) berichtet, haben die Communauté genevoise d’action syndicale, Dachverband der Genfer Gewerkschaften, und der Genfer Anwalt Olivier Peter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Klage gegen das vom Bundesrat aufgrund der COVID-19-Verordnung angeordnete, generelle Demonstrationsverbot und die Strafandrohung von drei Jahren Freiheitsentzug eingereicht. Dieses Verbot und die Strafbestimmung verstiessen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Seit dem 13. März hätten die Behörden keine Bewilligung zur Organisation einer Kundgebung mehr erteilt, selbst wenn an den Anlässen alle Gesundheitsempfehlungen, wie das Social Distancing und das Tragen einer Gesichtsmaske, befolgt worden wären. Stattdessen habe die Polizei alle Personen, die dennoch demonstrierten, entweder eingeschüchtert oder gebüsst.

Link zur Mitteilung der Communauté genevoise d’action syndicale.

 

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