Wieder ist es soweit: Ein Land, in das die Schweiz eine Ausschaffung vornahm, erfüllt die offiziellen Erwartungen der verantwortlichen schweizerischen Behörden nicht. Die Schweiz muss sich nun mühsam, auf grosse Distanz, für die gefährdete  Person einsetzen. Die Entwicklung der asyl- und migrationspolitischen Klimas begünstigt eine wachsende Risikobereitschaft bei Ausschaffungen. Wird es noch soweit kommen, dass an eventualvorsätzliche Gefährdung gedacht  werden muss?

Auszug aus dem Bericht des “Tages-Anzeigers” vom 22.3.2017:

“Am 8. März war geschehen, was die tibetischen Freunde von Yangdon Chora­sherpa in der Schweiz stets befürchtet hatten: Die 27-jährige Tibeterin, die nach Nepal ausgeschafft worden war, war nicht mehr im Immigrationsgefängnis in Kathmandu. Sie wussten nicht, wohin sie gebracht worden war, sie nahm auch das Mobiltelefon nicht mehr ab. Erst Tage später stellte sich heraus, dass sie nach Dolakha geschafft worden war, fast acht Autostunden von Kathmandu entfernt. Das macht die Situation der Tibeterin noch schwieriger; Menschenrechtsorganisationen haben das Immigrationsgefängnis in Kathmandu noch im Auge, bei Gefängnissen in entlegenen Gebieten wie dem Distrikt Dolakha am Fusse des Himalajas ist dies schwer möglich.

Yangdon Chorasherpa ist die erste Person tibetischer Herkunft, die vom Staatsselretariat für Migration (SEM) nach Nepal ausgeschafft wurde. Nepal ist für Tibeter ein unsicheres Land, denn seit den Demonstrationen 2008 in Tibet hat China seine Präsenz auch dort massiv verstärkt. (…)

Das SEM sagt dazu einzig, dass die Schweizer Vertretung in Nepal mit sämtlichen relevanten Personen in Kontakt stehe, um eine rasche Lösung zu erzielen. Zum Einzelfall will es sich nicht äussern; ein Anwalt hat im Namen von Chorasherpa ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, das noch hängig ist. Zu hängigen Verfahren macht das SEM keine Angaben.”

Link zum vollständigen Bericht.

 

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