Vorläufig Aufgenommene sind vorläufig aufgenommen, weil unsere zuständigen Behörden erkannt haben, dass sie auf absehbare Zeit nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren oder zurückgeschafft werden können. In dieser Hinsicht unterscheidet sie nichts von Flüchtlingen, die Asyl erhalten haben. Im Hinblick auf ihr unbefristetes Verweilen in der Schweiz hat der Zürcher Kantonsrats mit ihrer Rückstufung in die Asylfürsorge einen unhaltbaren Entscheid gefällt.
Dazu ein treffender Kommentar von NZZ-Redaktorin Dorothee Vögeli. Link.
 
 
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