“Wie müsste die Unabhängigkeit der eidgenössischen Gerichte gestärkt werden?” Unter diesem Titel verbreiteten wir am 12. Januar 2018 eine Zusammenfassung und Analyse des Berichts zru Schweiz des „Groupe d’Etats contre la corruption“ (GRECO)” durch alt Bundesrichter Niccolò Raselli: Link.

Daraufhin erhielten wir eine Zuschrift eines pensionierten Richters. Er weist uns auf zwei Beispiele hin, die zu weiterem Nachdenken anregen:

“Am 11.1. entschied das Bundesgericht über einen Teilaspekt des Falles Mörgeli. Es gab ihm recht und bestimmte entgegen dem früheren Urteil des Obergerichts des Kt. Zürich, dass er sich nicht an den Kosten eines bestimmten Strafverfahrens beteiligen müsse. Fast möchte man ausrufen: dieser Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens überrascht überhaupt nich! Denn wenn man die Liste der drei Bundesrichter anschaut, die in diesem Fall entschieden, gehören zwei der SVP an. Zwei SVP-Bundesrichter entscheiden über ein (führendes) SVP-Parteimitglied.

Am Tag zuvor erliess der EGMR ein Urteil gegen die Schweiz, Sie erwähnen es in Ihrem Newsletter (“Was bedeutet ein Urteil, die Freiheit der Meinungsäusserung sei verletzt?” Link). Das wirklich stossende für mich an diesem Fall ist die Zusammensetzung des Bundesgerichts, das sich vor Strassburg mit der Beschwerde befasste (BGE 138 III 641). Unter den fünf Bundesrichtern gehörten zwei der SVP an. Zwei SVP-Bundesrichter entscheiden über einen Fall, der die SVP betraf.

Der Briefschreiber findet, man müsste “die Parteimitgliedschaft” von Richterinnen und Richtern “abschaffen”. Dazu wird es wohl nicht so bald kommen – aber wäre mehr Problembewusstsein bei der Zuteilung der Fälle möglich?

 

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