“Menschenrechte umgestossen.”
Unter diesem Titel erschien eine Zuschrift von Jessica Gauch (Freiburg i.Ü.) am 4.4.19 in der NZZ, S. 11:
 
“Die eidgenössischen Räte haben eine Motion überwiesen, die – vereinfacht gesagt – verlangt, dass Terroristen auch in Folterstaaten ausgeschafft werden können (NZZ 20. 3. 19). Meines Erachtens muss in die ganze Diskussion wieder ein wenig Vernunft einkehren. Viel zu oft höre ich das Wort «Gutmenschen», oder es wird darauf verwiesen, wie unsinnig die Auseinandersetzung über Menschenrechte ist. Ich möchte alle darauf hinweisen, dass diese Menschenrechte und darunter auch das Non-Refoulement-Prinzip nicht irgendein Schwachsinn sind, den sich irgendwer einfach so zum Spass ausgedacht hat: Diese Grundsätze, welche wir Menschen- oder auch Grundrechte nennen, beruhen auf unseren tiefsten Überzeugungen. Sie sind ein fundamentaler Teil unseres Rechtsstaates. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Schriftform festgehalten, um ein solches Leid in Zukunft zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass unser Parlament, welches unsere Rechte einhalten sollte, unsere fundamentalsten Überzeugungen umstossen kann. Denn Fakt ist: Wenn wir damit beginnen, Menschen in Staaten auszuschaffen, in denen ihnen Folter oder sogar der Tod droht, sind wir selbst die Folterer und Henker dieser Menschen.”
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