Grundsätzliche und strategische Überlegungen.

Am Montag, 12. August 2013, stellt die SVP, eventuell erst in den Grundzügen, ihre Volksinitiative vor, die nun den Titel “Schweizer Recht vor fremdem, internationalem Recht” tragen soll. Für die Ausführungen der SVP verweisen wir auf deren Webseiten sowie auf die tagesaktuellen Medienberichte. Wir werden nach genauer Prüfung darauf eingehen. Hierfür sind wir für Kommentare und Beiträge unserer Mitglieder und Interessentinnen/Interessenten dankbar.

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Auf folgende Publikationen im Vorfeld dieser Initiativlancierung sei hingewiesen:

–       Claudia Schoch: „Landesrecht contra Völkerrecht: Ein unsinniger Gegensatz“. Mehr Informationen finden Sie hier.

–       foraus-Diskussionspapier „Die Schweiz braucht die EMRK – die EMRK braucht die Schweiz. Zum Wert des internationalen Menschenrechtsschutzes für die Schweiz“.

–       Kurzdebatte zwischen Prof. Oliver Diggelmann (Universität Zürich) und SVP-Präsident Toni Brunner finden Sie hier.

–       „Unser Recht“-Bericht über eine am 1. August 2013 veröffentlichte Stellungnahme von FDP/Liberalen Schweiz finden Sie hier.

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Als Diskussionsbeitrag erste Überlegungen des Präsidenten von „Unser Recht“, Ulrich E. Gut, zur Strategie:

1. Anschaulich aufzeigen, was die internationalen Verträge, vor allem die Europäische Menschenrechtskonvention, den Schweizerinnen und Schweizern nützt. Fälle vorstellen, wie zum Beispiel den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass ein Schweizer Journalist für eine Recherche nicht bestraft werden durfte (Mehr Informationen finden Sie hier.).

2. Viele Schweizerinnen und Schweizer befinden sich oft im Ausland: Sie reisen, treiben Handel, studieren und forschen in fremden Ländern. Die Geltung des internationalen Rechts schafft ihnen Sicherheit. Wenn die Schweiz sich aus der Rolle einer Förderin dieser Sicherheit verabschiedet und das internationale Recht, insbesondere den Menschenrechtsraum Europa, zu schwächen beginnt, schadet sie massiv ihren eigenen Landsleuten im Ausland.

3. Internationales Recht ist kein Recht ohne Gesetzgeber. Es ist nicht einfach Richterrecht. Die Staaten können es weiterentwickeln. Wenn die Praxis des EGMR die Handlungsfreiheit der Staaten des Europarates in Bereichen wie Kriminalitätsbekämpfung, Migrationspolitik oder interreligiöse Beziehungen wirklich zu stark begrenzen sollte, können sie die Konvention revidieren, ergänzen oder Zusatzprotokolle abschliessen. Keines dieser Probleme betrifft nur die Schweiz. Einige Stichworte: Frontex, Lampedusa, Banlieues, Kreuzberg, Roma, umstrittene Ausweisungen aus Österreich, französische, belgische, holländische Gesetze zur Begrenzung religiös motivierter Praktiken.

Der Druck auf die Menschenrechtspraxis ist in ganz Europa gross geworden – nur allzu gross. Die Schweiz soll mitwirken an einer seriösen, gewissenhaften Arbeit an diesen Problemen: Im Europarat, im Schengen-Dublin-Vertragssystem, in UNO-Gremien und auf anderen Plattfo

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