Eine Medienmitteilung des Kommissionssekretariats lässt befürchten, dass sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerats in der Frage, ob chinesische Funktionäre in der Schweiz ermitteln sollen, beschwichtigen liess. (Link zur Mitteilung.)

Vorschläge für die weitere Führung dieser Diskussion:

  1. Verständigung über die Beurteilung der Menschenrechtslage, insbesondere der Verfolgungsmethoden (Folter, Verschwindenlassen), in China. Hierzu Berichte von Human Rights Watch und amnesty.

2. Die Ermittlungen würden im Interesse der Schweiz geführt, heisst es. Welche Interessen hat China daran? Ist es nicht eine Selbstverständlichkeit, dass chinesische Ermittler in einem anderen Land vor allem Interessen ihrer immer brutaleren Parteidiktatur verfolgen und das schweizerische Interesse benützen, um sich hierfür Möglichkeiten zu erschliessen?

3. Welche Methoden werden diese Ermittler anwenden? Werden sie den befragten Personen drohen, gegen ihre Angehörigen und gegen nahestehende Gruppen in China vorzugehen? Können sie solche Repressionsmassnahmen bereits begangen haben, wenn sie mit der Ermittlung in der Schweiz beginnen, und diese gegen die Person ausspielen, gegen die sie in der Schweiz ermitteln? Werden sie in der Schweiz zu psychischer oder gar physischer Folter greifen?

4. Nehmen wir an, dass die Schweiz Auflagen macht: Begrenzung der Ermittlung auf die Identität, Ausschluss menschenrechtswidriger Ermittlungsmethoden. Wer begleitet die chinesischen Ermittler, um die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren und nötigenfalls durchzusetzen? Ist die schweizerische Begleitperson mit der chinesischen Sprache und Kommunikation so vertraut, dass sie Überschreitungen des Ermittlungsziel und der erlaubten Ermittlungsmethoden merkt und ihnen Einhalt gebieten kann?

5. Es ist damit zu rechnen, dass Chinesinnen und Chinesen, die in der Schweiz durch einen Funktionär des chinesischen Sicherheitsapparats befragt wurden, unter den Schutz des Non-Refoulements gestellt werden müssen, da sie bei einer Rückkehr nach China durch den Repressionsapparat, dem der Ermittler angehört, an Leib und Leben bedroht wären. Wird dies systematisch abgeklärt werden, und unabhängig vom Rückschaffungsinteresse? Durch wen?

Beobachten wir die weitere parlamentarische Behandlung.

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