Richterinnen und Richter sollen auch künftig periodisch dem Risiko ausgesetzt sein, nicht wiedergewählt zu werden. Die Kommission für Rechtsfragen will den Einfluss des Parlaments auf das Bundesgericht nicht schmälern und sieht darin offenbar kein Problem für die richterliche Unabhängigkeit. Sie beantragt dem Ständerat, die Justizinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Link zur Medienmitteilung: deutsch français italiano.

Auszug:

“Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates empfiehlt die Justizinitiative ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zur Ablehnung. Sie beantragt allerdings, dass die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen kann. (…)

Sie empfiehlt die Initiative – wie der Bundesrat und der Nationalrat – einstimmig zur Ablehnung, da das bestehende System in ihren Augen gut funktioniert und die Wahl durch das Parlament, wie sie derzeit praktiziert wird, dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität verschafft. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zudem den Antrag abgelehnt, die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre stillschweigend wiederzuwählen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass bereits heute ein ausreichender Schutz für die richterliche Unabhängigkeit besteht. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, dass die Wiederwahl die Richterinnen und Richter unter unverhältnismässigen Druck setzt und so deren Unabhängigkeit schadet. Sie wird diese Ansicht in der Sommersession auch im Ständerat zum Ausdruck bringen. (…)”

Damit widersetzt sich die Ständeratskommission dem Willlen einer knappen Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, anstelle der Wiederwahl ein Abberufungsverfahren einzuführen (Link).

 

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