Der Bundesrat wollte der Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)” keinen Gegenvorschlag entgegenstellen. Der Vorschlag, Gerichtsstellen unter vorgeprüften Bewerberinnen und Bewerbern zu verlosen, schien aussichtslos, und anderweitigen Handlungsbedarf sah man nicht.

Der Antrag der SVP, einen  SVP-Bundesrichter wegen politischer Unzufriedenheit mit Urteilen, an denen er mitgewirkt hatte, nicht wiederzuwählen, hat wohl das Bewusstsein dafür geschärft, dass die starke Abhängigkeit der Richterinnen und Richter von Parlament und Parteien unter dem Aspekt der Gewaltenteilung der Überprüfung bedarf, und dass es bessere Lösungen geben könnte.

Die Rechtskommission des Nationalrats räumt nun “ein, dass Verbesserungen immer möglich sind und die Mandatsabgaben, die alle Richterinnen und Richter an ihre Partei entrichten, den Anschein erwecken können, diese seien von der Politik abhängig. Mit sehr knapper Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) hat sie deshalb einen Antrag auf einen indirekten Gegenentwurf angenommen, der eine objektivere Auswahl der Richterinnen und Richter (Vorselektion durch eine Fachkommission einzig auf der Grundlage der fachlichen und persönlichen Eignung) und eine Prüfung von Alternativen zu den Mandatsabgaben vorsieht sowie die systematische Wiederwahl abschafft und die Abberufung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter ermöglicht (20.480).

Die RK-N wird ihre Arbeiten fortführen, sobald ihre ständerätliche Schwesterkommission diesem Antrag auf einen indirekten Gegenentwurf zugestimmt hat.”

Link zur Medienmitteilung: deutsch français italiano

Siehe hierzu auch:

“Niccolò Raselli: ‘Gegenvorschlag zur Justizinitiative wäre zu begrüssen” (Link)

“Mit welchem Rucksack treten künftig SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten zur Wahl ins Bundesgericht an?” (Link)

 

 

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