Sie scheinen zu übersehen, dass die SVP längst ein anderes Wunschszenario für den Wahlkampf hat.

“FDP-Präsident Philipp Müller hat wenig Verständnis für das Vorgehen der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK): Beschliesse der Ständerat nicht dasselbe wie der National­rat, werde die Durchsetzungs­initiative zur Abstimmung kommen und vom Stimmvolk angenommen. Dann stehe der Text in der Verfassung anstatt im Ausführungsgesetz, ‘dann ist die Verhältnismässigkeit tatsächlich am Ende’. CVP-Präsident Christophe Darbellay teilt diese Befürchtung.”

Mehr Informationen finden Sie hier.

Den beiden Parteipräsidenten scheint entgangen zu sein, dass die SVP ihr Wunschszenario für das Wahljahr 2015 weiter entwickelt hat: Ideal ist für sie, wenn sie:

1.    Sich als Durchsetzerin in die Brust werfen kann, die im Parlament die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nach Vorgabe der Durchsetzungsinitiative durchgeboxt hat: “Wählt SVP – die setzt sich durch!”

2.    Den Wahlkampf 2015 gegen das Bundesgericht und mit ihrer neuen Initiative “Landesrecht vor Völkerrecht” gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) führt. Blocher hat dies in seiner Vorderthal-Rede klar gemacht (Mehr Informationen finden Sie hier).

„‘Wenn ein höheres Gericht unser Recht zu Unrecht erklärt, dann müssen wir uns wehren‘, sagt (SVP-Fraktionschef Adrian) Amstutz. (…) ‚Am Ende muss wahrscheinlich das Volk entscheiden, ob es die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigen will.‘“ („Aargauer Zeitung“, 21.3.2014. (Mehr Informationen finden Sie hier.))

Siehe hierzu auch: “Ausschaffungen: Nationalrats-Strategie scheitert”.

 Die Mehrheit des Nationalrats schickte sich an, der SVP den Weg zu diesem Wunschszenario zu bereiten – mit einer Quadratur des Kreises: Er behauptet, die Durchsetzungsinitiative zum Gesetz machen zu wollen, weigert sich aber gleichzeitig – immerhin! -, die Anwendung der EMRK auszuschliessen, sondern überlässt den Entscheid, ob und in welchem Umfang sie weiter gelten soll, dem Bundesgericht. Eben jenem Bundesgericht, dem Blocher in Vorderthal bereits Verfassungsbruch vorwarf, weil es erklärte, die EMRK weiter anwenden zu wollen.

Auch die Mehrheit des Nationalrates will die EMRK nicht kündigen. Aber die SVP wird per Volksinitiative verlangen, dass sie nicht mehr gilt oder dass sie gekündigt wird.

Was haben Müller und Darbellay der SVP noch entgegenzuhalten, wenn sie bereits eingeräumt haben, die Durchsetzungsinitiative sei das richtige Ausschaffungsgesetz, und es für die Stimmberechtigten nur noch darum zu gehen scheint, dass die Richter dieses auch tatsächlich durchsetzen?

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