Der Bundesrat wagt es: Die Schweiz soll eine nationalen Menschenrechtsinstitution gemäss den Empfehlungen der Vereinten Nationen (sog. Pariser Prinzipien von 1993) bekommen. Hierzu soll das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), das seit fünf Jahren im Pilotbetrieb arbeitet, eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat erteilte EDA und EJPD den Auftrag, einen Vernehmlassungsentwurf zu erarbeiten.

Klar ist, dass zu diesem Ziel ein steiniger Weg beschritten werden muss. Katharina Fontana skizziert in der NZZ bereits eine  gegnerische Argumentation: “Warum es ein solches nationales Gremium braucht, liegt nämlich trotz den vielen schönen Worten nicht unbedingt auf der Hand. Immerhin weist die Schweiz einen sehr hohen Standard in Menschenrechtsfragen auf. Auch kümmern sich bereits heute zahlreiche staatliche Stellen um menschenrechtliche Themen und engagieren sich für die Rechte von Minderheiten; hinzu kommt eine grosse Zahl an Nichtregierungsorganisationen, die dasselbe tun. Die Menschenrechtsdiskussion wird schliesslich auch an den Universitäten ausgiebig geführt, wo sich heute, überspitzt formuliert, kaum mehr jemand für Verwaltungsrecht interessiert, sondern alle Menschenrechtler sein wollen.” (30.6.16, S. 15)

Das SKMR hat sich aber in den fünf Jahren seines Bestehens einen respektablen Leistungsausweis erarbeitet, indem es  Aufträge ausführte und fassbaren Nutzen stiftete. Es wird deshalb nicht so einfach sein, wie es sich Frau Fontana anscheinend vorstellt, eine Überführung dieses erfolgreichen Pilots auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage abzulehnen.

Medienmitteilung:

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Mitteilung des SKMR:

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Argumentarium von humanrights.ch: “10 gute Gründe für eine nationale Menschenrechtsinstitution”:

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