Das internationale Übereinkommen von 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Als Vertragspartei ist die Schweiz verpflichtet, dem zuständigen Überwachungsorgan der UNO, dem Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, zwei Jahre nach dem Beitritt und danach alle vier Jahre Staatenberichte zur Umsetzung des Übereinkommens zu unterbreiten.

Nun erstattete der Bundesrat den ersten Bericht.

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