Auszug aus einer Zuschrift von Nationalrat Kurt Fluri (FDP, Solothurn) an die NZZ, erschienen am 18.10.17, S. 9:
 

(…) Art. 5 Abs. 4 der Bundesverfassung hält fest, dass sich Bund und Kantone an völkerrechtliche Verpflichtungen zu halten haben. Und solche ist die Schweiz eingegangen, und zwar aufgrund mehrerer klarer Volksentscheide im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen allgemein und sowohl mit dem Freizügigkeitsabkommen als auch mit Schengen/Dublin im Speziellen. Das Bundesgericht hat deshalb völlig zu Recht festgestellt, dass es an diese Staatsverträge bis zu ihrer Kündigung gebunden bleibt.

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