„Und wenn es in der Schweiz doch zu Menschenrechtsverletzungen kommt? Dann steht heute – anders als vor 25 Jahren – der verwaltungsunabhängige Weg nach Strassburg offen“.

Deshalb sei die Nationale Menschenrechtsinstitution, für die der Bundesrat eine Gesetz in die Vernehmlassung gegeben hat, unnötig, meint Paul Widmer, alt Botschafter, in seiner Kolumne in der „NZZ am Sonntag“ vom 23. Juli 2017 unter dem Titel „Weshalb der Bundesrat die Bürokratie aufblähen will“.

Wird sich Paul Widmer deshalb dafür einsetzen, dass der Weg nach Strassburg offen bleibt? Wird er sich dafür einsetzen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz weiterhin gilt, und dass damit auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für die Schweiz verbindlich bleibt?

Schön wär’s. Die SVP-Kreise, die auf die die Kündigung der EMRK durch die Schweiz hinarbeiten und – wie Nationalrat Alfred Heer – neuerdings auch gegen den Träger des europäischen Menschenrechtsschutzes, den Europarat, polemisieren, wissen es wohl besser: Sie haben Paul Widmer ja eben erst als Befürworter ihrer Volksinitiative „gegen fremde Richter“ in die „Arena“ entsandt. Bei Annahme dieser Initiative würde die EMRK für die schweizerischen Behörden und Gerichte unbeachtlich, und der Weg nach Strassburg würde für Schweizerinnen und Schweizer zum Holzweg, weil die Schweizer Gerichte die Strassburger Rechtsprechung nicht mehr beachten müssten.

Paul Widmer argumentiert also mit einem Rechtsschutz, für dessen sukzessive Schwächung und Abschaffung er in die “Arena” steigt.

Wenn dieses Argument nun nicht von ihm, sondern von einem glaubwürdigen Befürworter des europäischen Menschenrechtsschutzes, einem Gegner dieser SVP-Initiative käme, was wäre dann dazu zu sagen?

Die Nationale Menschenrechtsinstitution – und das bereits arbeitende Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) – dienen der Prävention, das Strassburger Rechtsschutzverfahren dient der Prüfung, Heilung und Sanktionierung, wenn der Konflikt und gegebenenfalls auch die Menschenrechtsverletzung bereits eingetreten ist.

Die Begutachtungsaufträge, die das SKMR seit Aufnahme seines Versuchsbetriebs bekommen und ausgeführt hat, zeigen, dass nach vorbeugenden Abklärung zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ein Bedarf besteht. Drohende Menschenrechtsverletzungen sind nicht immer offensichtlich. Nur wenige Menschen begehen wissentlich und willentlich krasse Menschenrechtsverletzungen. Aber oft braucht es besondere Kenntnisse, Erfahrung und Übersicht, um  menschenrechtswidrige Auswirkungen eines bestimmten Handelns vorauszusehen und ihnen vorzubeugen.

Die Behörden und Unternehmen, die sich bei unklaren Lagen und Entwicklungen durch das SKMR und künftig durch die NMRI beraten lassen, handeln deshalb vernünftig und weitsichtig. Hierfür wurde das SKMR geschaffen, so hat es gearbeitet, und es lohnt sich, das Provisorium nun auf eine dauerhafte Gesetzesgrundlage überzuführen.

Paul Widmer bezeichnet das NMRI einerseits als Bürokratie, anderseits malt er eine Art Super-NGO an die Wand, die sich auf der freien parteipolitischen Wildbahn tummeln werde. Was der Bundesrat wirklich vorsieht, ist die Weiterführung einer Zusammenarbeit von Universitätsinstituten, wie sie sich beim SKMR bewährt hat.

 

 

 

 

 

https://nzzas.nzz.ch/meinungen/weshalb-der-bundesrat-die-buerokratie-aufblaehen-will-menschenrechte-ld.1307219?reduced=true

 

 

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